 | Hausordnung des Jugendtreff Sechtem e.V. 1. Alle Besucher des Jugendtreffs sind, unabhängig von ihrem Alter oder von anderen Merkmalen,untereinander gleichberechtigt.
2. Das Hausrecht wird im Auftrag und in Vertretung des Trägers vom Verein “Youthclub-Sechtem e.V.”wahrgenommen.
3. Den Anweisungen des Personals oder den von ihm ausdrücklich bevollmächtigten Personen ist Folge zu leisten.
4. Alle Besucher des Jugendtreffs haben aufeinander Rücksicht zu nehmen, die Räumlichkeiten sauber zu halten, die Einrichtung und alle anderen Wertgegenstände des Jugendtreffs pfleglich zu behandeln.
5. Schäden aller Art sind vom Verursacher wiedergutzumachen, Verunreinigungen sofort zu beseitigen. Andernfalls werden die anfallenden Reparatur- und Reinigungsmaßnahmen dem Verursacher in Rechnung gestellt.
6. Für persönliche Gegenstände des privaten Gebrauchs wird keine Haftung übernommen.
7. Das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit hat in dem Bereich des Jugendtreffs uneingeschränkte Gültigkeit.
8. Das Mitbringen alkoholischer oder alkoholhaltiger Getränke ins Jugendtreff ist verboten.
9. Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art in den Bereich des Jugendtreffs ist verboten.
10. Gewalttätigkeiten psychischer, physischer und sexueller Art werden im Jugendtreff nicht geduldet.
11. Alle Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, werden vom beauftragten Personal ermahnt, verwarnt oder vorübergehend vom Besuch des Jugendtreffs ausgeschlossen. Hausverbote bis zu einer Dauer von 14 Tagen können vom beauftragten Personal verhängt werden. Über weitere Maßnahmen entscheiden die zuständigen Gremien des Youthclub-Sechtem e.V..
12. Um unnötige Lärmbelästigungen der Nachbarschaft zu vermeiden, ist im gesamten Bereich des Jugendtreffs auf folgendes zu achten:
- Mopeds, Mofas, Motorräder und Autos sind bei An- und Abfahrten möglichst niedertourig zu fahren. Unnötiges Laufenlassen der Motoren, sowie unnötiges Herumfahren ist auch im Sinne des Umweltschutzes zu vermeiden.
- Unnötige, übermäßige Geräusche jeder Art im Aussenbereich und in der Nähe des Jugendtreffs sind grundsätzlich zu unterlassen.
- Im Hause sind Musik und Gesprächston auf einem auch für Andere erträglichen Maß zu halten.
- Sind im Haus laute Geräusche (Musik etc.) nicht zu vermeiden, so ist auf höchstmögliche Schalldämmung (vor allem geschlossene Fenster und Türen) zu achten.
13. Die Besucher des Youthclub-Sechtem haben sich so zu verhalten, dass der Ruf nach aussen gewahrt wird.
14. Es ist auf eine sittliche Umgangssprache zu achten.
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