Fragen und Antworten zum JugendschutzgesetzDas Jugendschutzgesetz (JuSchG) und Eure Fragen
Das Jugendschutzgesetz enthält Regelungen und Vorschriften, die Euch vor gefährden-den Einwirkungen und beeinträchtigenden Einflüssen schützen sollen. Die Regelungen beziehen sich auf den öffentlichen Raum, also auf Orte, an denen Ihr euch in der Freizeit bewegt wie die Diskothek oder Kneipe, Kino oder öffentliche Plätze. Im privaten Bereich, also zu Hause, müsst Ihr euch mit Euren Eltern darüber auseinander setzen, was Ihr dürft und was nicht. Eure Eltern haben die Verantwortung für Euch bis Ihr 18 Jahre alt seit. Und Du selbst? Jede Person hat Verantwortung, auch jede/r Jugendliche, für sich selbst und in bestimmten Situationen auch für andere!
Im Einzelnen regelt das Gesetz u. a. den Umgang mit alkoholischen Getränken und Tabakwaren sowie den Besuch von Kinofilmen, Gaststätten, Diskotheken und öffentlichen Tanzveranstaltungen.
Was bedeutet personensorgeberechtigte Person?
Deine Eltern sind für Dich personensorgeberechtigte Personen.
Was bedeutet erziehungsbeauftragte Person?
Eine erziehungsbeauftragte Person übernimmt mit der Zustimmung Deiner Eltern zeitweise oder auf Dauer Erziehungsaufgaben für Dich. Diese Person kann Dich beispielsweise in eine Diskothek mitnehmen, obwohl Du erst 15 Jahre alt bist. Die erziehungsbeauftragte Person muss aber mindestens 18 Jahre alt sein. Sie ist für Dich verantwortlich (aber auch Du für Dich selbst). Das bedeutet, dass sie sich in Deiner Nähe aufhalten muss, um Dein Verhalten kontrollieren zu können. Auf der sicheren Seite bist Du, wenn die erziehungsbeauftragte Person einen entsprechenden Nachweis mit sich führt. Ein solches Formular kannst Du unter www.jugendschutz.de unter dem Button Material herunterladen.
Wie lange darf ich (16 Jahre alt) abends in die Kneipe?
Du darfst mit 16 Jahren bis 24:00 Uhr alleine in einer Kneipe bleiben. Werden Kinder und Jugendliche von einer erziehungsbeauftragten Person oder den Eltern begleitet, können sie sich "unbegrenzt" lange dort aufhalten. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich in einer Gaststätte nur zwischen 05:00 und 23:00 Uhr aufhalten, wenn sie dort eine Mahlzeit oder ein Getränk zu sich nehmen, nicht aber, um damit den Aufenthalt in einer Gaststätte zu rechtfertigen.
Wie lange darf ich (14 Jahre alt) abends in die Disco?
Unter 16 Jahren darfst Du nur in eine Disco, wenn Du in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person oder eines Elternteils bist. Ist die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe organisiert, z. B. Deinem Jugendzentrum, dürfen Kinder unter 14 Jahren bis 22:00 Uhr dort bleiben, Jugendliche ab 14 und unter 18 Jahren dürfen sich dort bis 24:00 Uhr aufhalten. Wenn Du bereits 16 Jahre alt bist, darfst Du bis 24:00 Uhr in einer Diskothek bleiben.
Darf ich (15 Jahre alt) am Wochenende auf ein Festival?
Festivals können als Tanzveranstaltung eingeordnet werden, weil die Gelegenheit zum Tanzen gegeben ist oder als Konzert. Diese Einordnung übernimmt entweder der Veranstalter selbst oder das örtliche Jugendamt. Ist das Festival eine Tanzveranstaltung, darfst Du im Alter von 15 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (Eltern) oder in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person das Festival besuchen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen allein bis 24:00 Uhr bleiben.
Wurde das Festival als Musikkonzert eingestuft, dürfen unter 16-jährige dieses besuchen. Am besten erkundigst Du dich beim örtlichen Jugendamt, wie diese Veranstaltung eingeordnet wurde, damit es bei einer evtl. Kontrolle keine Schwierigkeiten gibt.
Ob Du auf dem Festival übernachten darfst, musst Du mit Deinen Eltern klären. Das Jugendschutzgesetz schreibt hier keine speziellen Regelungen vor. Zu beachten ist, dass auch beim Besuch des Festivals die allgemeinen jugendschutzrechtlichen Beschränkungen bezüglich des Alkoholtrinkens und des Rauchens gelten.
Wie lange darf ich mich (12 Jahre alt) abends mit meinen Freunden treffen?
Das Jugendschutzgesetz schreibt Dir hier keinerlei Regelungen vor. Deine Eltern sind für Dich verantwortlich. Deshalb musst Du dich mit ihnen auseinander setzen wie lange Du dich abends mit Deinen Freunden treffen darfst.
Darf ich (13 Jahre alt) bei meinem Freund am Wochenende übernachten?
Das Jugendschutzgesetz schreibt auch hier keinerlei Regelungen vor. Ob Du bei Deinem Freund oder einer Freundin übernachten darfst, liegt im Entscheidungsspielraum Deiner Eltern. Da sie für Dich verantwortlich sind, musst Du das in einem gemeinsamen Gespräch klären. Sicherlich entscheiden auch die Eltern Deines Freundes oder Deiner Freundin, ob sie die Übernachtung zulassen wollen oder nicht, gegebenenfalls in Absprache mit Deinen Eltern.
Ab welchem Alter darf ich (16 Jahre alt) Alkopops trinken?
Du darfst keine Alkopops trinken, die brandweinhaltig sind. Brandweinhaltige Getränke (z. B. klare Schnäpse, Liköre, Whisky oder Mix-Getränk z. B. Cola-Rum) dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht trinken. Darunter fallen auch Alkopops als Getränkepulver.
Es gibt allerdings Mischgetränke, die erlaubt sind: · Bier-Limonade-Mischgetränke (ab 16 Jahre) · Wein-Mischgetränke (ab 16 Jahre) · Bier-Spirituosen-Limonade-Mischgetränke (ab 18. Jahre) · Mischgetränke mit destilliertem bzw. hochprozentigem Alkohol und Limonaden (ab 18 Jahre) Mit 16 Jahren darfst Du Bier, Wein und Sekt trinken. An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren darf kein Alkohol verkauft werden und sie dürfen ihn auch nicht trinken. Es sei denn, Du bist 14 oder 15 Jahre alt und Deine Eltern erlauben es Dir in ihrer Begleitung.
Darf ich (14 Jahre alt) an einer LAN-Party teil nehmen?
Das Jugendschutzgesetz schreibt keine Regelung für den Besuch einer LAN-Party vor. Allerdings müssen bei der Auswahl der Spiele die Altersfreigaben berücksichtigt werden. Sie werden von der USK (Unterhaltungs-Software-Selbstkontrolle) vergeben. Es gelten die gleichen Altersfreigaben wie bei den Kinofilmen.
Die Sticker mit den Altersfreigaben findest Du auf der CD-Rom/DVD und auf der Hülle. Eine unterschiedliche Farbigkeit erleichtert die Zuordnung. Diese Freigaben sind für alle verbindlich. Auch Deine Eltern können Dir keine Ausnahme verschaffen. Eine Erlaubnis Deiner Eltern, dass Du an Spielen teilnehmen darfst, die für Dich normalerweise noch nicht zugänglich sind, hat daher keine Bedeutung. Darüber hinaus gelten auch auf LAN-Partys die allgemeinen jugendschutzrechtlichen Beschränkungen bezüglich des Alkoholtrinkens und des Rauchens. |